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Haltung von Nutztieren: Anzeige
[Nr.99110006000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Einhufer,
  • Hühner,
  • Enten,
  • Gänse,
  • Fasane,
  • Perlhühner,
  • Rebhühner,
  • Tauben,
  • Truthühner,
  • Wachteln,
  • Laufvögel,
  • Gehegewild,
  • Kameliden,
  • andere Klauentiere,
  • Fische aus Aquakulturbetrieben,
  • Bienen.

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • §§ 26 Abs. 1, 45 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV),
  • § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV),
  • § 2 Abs. 1 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV).
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