Arbeitsstättenverordnung: Ausnahme
[Nr.99143003000000 ]
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag,
- Nachweis der Notwendigkeit der Abweichung und
- Nachweis der Vereinbarkeit der Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten.
- Auf Verlangen der Behörde: Nachweis der Wirksamkeit der regelabweichenden Maßnahmen.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 3 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV).