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Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
[Nr.99036009069006 ]

Leistungsbeschreibung

Saisonkennzeichen werden in der Regel für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile beantragt, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden sollen. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; zum Beispiel 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)

Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.

Verfahrensablauf:
Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen gelten in Abhängigkeit davon, ob es sich

  • um eine erstmalige Zulassung (Neuzulassung),
  • eine Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung,
  • eine Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks oder von außerhalb) handelt,

die jeweils für diese Zulassungsvorgänge geltenden Vorschriften. Wegen der Einzelheiten sehen Sie bitte bei dem jeweils für Ihre Angelegenheit zutreffenden Geschäftsvorfall nach.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie den Saison-Zeitraum ändern möchten, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Code) sowie neue Kennzeichenschilder. Es ist möglich dabei das bisherige Kennzeichen beizubehalten.

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