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Viehhandel (gewerblich): Anzeige
[Nr.99110003000000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
     
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
     
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,
     

müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 11 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV).

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu den Veterinärämtern finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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