Der Behindertenbeauftragte fördert die Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sowie die Schaffung gleichwertiger Lebensbedinungen und Herstellung von Chancengleichheit und Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und der Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens im Sinne von § 1 des Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Der Behindertenbeauftragte
Der Behindertenbeauftragte der Stadt Geesthacht bietet jeden 1. Donnerstag und jeden letzten Donnerstag im Monat eine Sprechstunde in den Räumlichkeiten Markt 5-7 in der Zeit von 15.30 - 17.30 Uhr an.
Geschäftsordnung über die Arbeit der bzw. des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Geesthacht (Behindertenbeauftragte/r) (PDF, 926 kB, 09.10.2024)
Ausflugziele und Anlaufstellen für eScooter & eRollstühle (PDF, 59 kB, 09.10.2024)
Jahresbericht 2020 (PDF, 4.9 MB, 09.10.2024)