Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Die nächste Kommunalwahl in Schleswig-Holstein findet in 2018,
die nächste Landtagswahl in Schleswig-Holstein in 2017,
die nächste Bundestagswahl in 2017 und
die nächste Europawahl in 2019 statt.
Mehr zum Thema Wahlen finden Sie im Internetangebot der Landeswahlleiterin des Landes Schleswig-Holsteins.