Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Volltext
Schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte behinderte Personen sind vor Kündigungen besonders geschützt. Deshalb müssen Sie die Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamtes einholen, bevor Sie die Kündigung aussprechen.
Die Zustimmung ist unabhängig vom Grund der beabsichtigten:
- Personenbedingten
- Betriebsbedingten
- Verhaltensbedingten
Kündigung erforderlich. Der Sonderkündigungsschutz gilt auch unabhängig davon, wie groß Ihr Betrieb ist.
Die Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamtes brauchen Sie bei allen Arten von Kündigungen, also bei:
- ordentlichen Kündigungen,
- außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen sowie
- Änderungskündigungen.
Das Integrations- oder Inklusionsamt prüft neben dem Hauptgrund für die Kündigung auch weitere Punkte, bevor es entscheidet, ob die Kündigung rechtens ist, beispielsweise:
- Größe und wirtschaftliche Situation des Unternehmens
- Erfüllung der Beschäftigungspflicht
Sowie folgende Punkte über die schwerbehinderte Person:
- Art und Schwere der Behinderung,
- Alter,
- persönliche Verhältnisse
- die Dauer der Betriebszugehörigkeit und
- die Chancen, bei einer etwaigen Entlassung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen anderen Arbeitsplatz zu finden.
Insbesondere bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen wird die Kündigung im Kündigungsschutzverfahren geklärt. Geklärt wird unter anderem, was der Betrieb oder die Dienststelle und das betriebliche Integrationsteam unternommen haben, um die Kündigung zu verhindern, und ob präventive Maßnahmen ergriffen wurden.
Bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen prüft das Integrations- oder Inklusionsamt, ob die Kündigung im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht. Wenn das nicht der Fall ist, soll es der Kündigung zustimmen und eröffnet so den Gang zum Arbeitsgericht.
Eine Kündigung, die Sie ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (soweit im Betrieb vorhanden) aussprechen, ist unwirksam. Gibt es keine Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen, dann gibt es keine Beteiligungspflicht.
Eine Kündigung, die ohne die vorherige Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamtes ausgesprochen wurde, ist ebenfalls unwirksam. Sie kann auch nicht nachträglich durch das Integrations- oder Inklusionsamt genehmigt werden.
Sie brauchen nur dann keine Zustimmung, wenn der oder die schwerbehinderte Beschäftigte:
- selbst kündigt,
- weniger als 6 Monate in Ihrem Betrieb arbeitet,
- das 58. Lebensjahr vollendet hat und einen Anspruch auf eine Abfindung oder ähnliche Leistung hat,
- bei Kündigung aus Witterungsgründen, wenn seitens der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers eine verbindliche Wiedereinstellungszusage gegeben wird,
- wenn zum Zeitpunkt der Kündigung der Status als schwerbehinderter Menschen nicht von den dafür zuständigen Behörden festgestellt werden konnte oder
das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, zum Beispiel durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird.
Frist
Bei einer Zustimmung zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, müssen Sie unverzüglich nach Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamtes die Kündigung aussprechen. Geschieht das nicht, ist die Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamtes hinfällig. Sie können dann nur noch ein neues ordentliches Kündigungsverfahren anstreben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 168 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 169 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 170 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 171 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 172 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 173 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 174 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 175 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Spezielle Hinweise für Sahms, Schwarzenbek, Schulendorf, Büchen, Lauenburg/Elbe, Koberg, Lankau, Müssen, Tramm, Juliusburg, Dalldorf, Groß Schenkenberg, Berkenthin, Kröppelshagen-Fahrendorf, Bälau, Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse), Schönberg, Breitenfelde, Gudow, Brunsmark, Ratzeburg, Köthel (Herzogtum-Lauenburg), Groß Grönau, Niendorf/Stecknitz, Roseburg, Groß Pampau, Grabau (Herzogtum-Lauenburg), Fuhlenhagen, Linau, Kollow, Mölln, Möhnsen, Fredeburg, Kasseburg, Grove, Ziethen, Sirksfelde, Stubben, Labenz, Basedow, Siebenbäumen, Wiershop, Groß Boden, Duvensee, Aumühle, Kankelau, Seedorf (Herzogtum-Lauenburg), Niendorf bei Berkenthin, Schürensöhlen, Grambek, Besenthal, Kittlitz, Kulpin, Gülzow, Groß Disnack, Lanze, Bliestorf, Buchhorst, Basthorst, Talkau, Nusse, Borstorf, Krüzen, Kühsen, Giesensdorf, Bäk, Walksfelde, Lüchow, Schnakenbek, Langenlehsten, Havekost, Krummesse, Geesthacht, Witzeeze, Krukow, Lehmrade, Schiphorst, Buchholz (Herzogtum-Lauenburg), Düchelsdorf, Römnitz, Börnsen, Klein Zecher, Dahmker, Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg), Sandesneben, Escheburg, Poggensee, Schmilau, Kuddewörde, Klein Pampau, Mühlenrade, Lütau, Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg), Hollenbek, Fitzen, Rondeshagen, Sierksrade, Groß Sarau, Hornbek, Siebeneichen, Salem, Sterley, Wangelau, Göldenitz, Wohltorf, Grinau, Mustin, Klempau, Klinkrade, Göttin, Alt Mölln, Hamwarde, Einhaus, Hohenhorn, Güster, Woltersdorf, Worth, Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg), Dassendorf, Brunstorf, Kastorf, Bröthen, Pogeez, Behlendorf, Ritzerau, Schretstaken, Mechow, Wentorf bei Hamburg, Panten, Albsfelde, Steinhorst, Horst (Lauenburg):
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Ihre jeweilige Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht
Bearbeitungsdauer
- 2 Woche(n)
- Bei einer Zustimmung zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, entscheidet das Integrations- oder Inklusionsamt innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang. Eine Zustimmung gilt als erteil, wenn innerhalb dieser Frist eine Entscheidung nicht getroffen wird.
- 1 Monat(e)
- Das Integrations- oder Inklusionsamtes soll die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung innerhalb 1 Monats erteilen. Dafür müssen dem Integrations- oder Inklusionsamt alle Informationen vorliegen, die es benötigt, um eine rechtssichere Entscheidung treffen zu können.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht
Urheber
Spezielle Hinweise für Sahms, Schwarzenbek, Schulendorf, Büchen, Lauenburg/Elbe, Koberg, Lankau, Müssen, Tramm, Juliusburg, Dalldorf, Groß Schenkenberg, Berkenthin, Kröppelshagen-Fahrendorf, Bälau, Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse), Schönberg, Breitenfelde, Gudow, Brunsmark, Ratzeburg, Köthel (Herzogtum-Lauenburg), Groß Grönau, Niendorf/Stecknitz, Roseburg, Groß Pampau, Grabau (Herzogtum-Lauenburg), Fuhlenhagen, Linau, Kollow, Mölln, Möhnsen, Fredeburg, Kasseburg, Grove, Ziethen, Sirksfelde, Stubben, Labenz, Basedow, Siebenbäumen, Wiershop, Groß Boden, Duvensee, Aumühle, Kankelau, Seedorf (Herzogtum-Lauenburg), Niendorf bei Berkenthin, Schürensöhlen, Grambek, Besenthal, Kittlitz, Kulpin, Gülzow, Groß Disnack, Lanze, Bliestorf, Buchhorst, Basthorst, Talkau, Nusse, Borstorf, Krüzen, Kühsen, Giesensdorf, Bäk, Walksfelde, Lüchow, Schnakenbek, Langenlehsten, Havekost, Krummesse, Geesthacht, Witzeeze, Krukow, Lehmrade, Schiphorst, Buchholz (Herzogtum-Lauenburg), Düchelsdorf, Römnitz, Börnsen, Klein Zecher, Dahmker, Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg), Sandesneben, Escheburg, Poggensee, Schmilau, Kuddewörde, Klein Pampau, Mühlenrade, Lütau, Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg), Hollenbek, Fitzen, Rondeshagen, Sierksrade, Groß Sarau, Hornbek, Siebeneichen, Salem, Sterley, Wangelau, Göldenitz, Wohltorf, Grinau, Mustin, Klempau, Klinkrade, Göttin, Alt Mölln, Hamwarde, Einhaus, Hohenhorn, Güster, Woltersdorf, Worth, Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg), Dassendorf, Brunstorf, Kastorf, Bröthen, Pogeez, Behlendorf, Ritzerau, Schretstaken, Mechow, Wentorf bei Hamburg, Panten, Albsfelde, Steinhorst, Horst (Lauenburg):
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Spezialisierung in Sahms
- Spezialisierung in Schwarzenbek
- Spezialisierung in Schulendorf
- Spezialisierung in Büchen
- Spezialisierung in Lauenburg/Elbe
- Spezialisierung in Koberg
- Spezialisierung in Lankau
- Spezialisierung in Müssen
- Spezialisierung in Tramm
- Spezialisierung in Juliusburg
- Spezialisierung in Dalldorf
- Spezialisierung in Groß Schenkenberg
- Spezialisierung in Berkenthin
- Spezialisierung in Kröppelshagen-Fahrendorf
- Spezialisierung in Bälau
- Spezialisierung in Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse)
- Spezialisierung in Schönberg
- Spezialisierung in Breitenfelde
- Spezialisierung in Gudow
- Spezialisierung in Brunsmark
- Spezialisierung in Ratzeburg
- Spezialisierung in Köthel (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Groß Grönau
- Spezialisierung in Niendorf/Stecknitz
- Spezialisierung in Roseburg
- Spezialisierung in Groß Pampau
- Spezialisierung in Grabau (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Fuhlenhagen
- Spezialisierung in Linau
- Spezialisierung in Kollow
- Spezialisierung in Mölln
- Spezialisierung in Möhnsen
- Spezialisierung in Fredeburg
- Spezialisierung in Kasseburg
- Spezialisierung in Grove
- Spezialisierung in Ziethen
- Spezialisierung in Sirksfelde
- Spezialisierung in Stubben
- Spezialisierung in Labenz
- Spezialisierung in Basedow
- Spezialisierung in Siebenbäumen
- Spezialisierung in Wiershop
- Spezialisierung in Groß Boden
- Spezialisierung in Duvensee
- Spezialisierung in Aumühle
- Spezialisierung in Kankelau
- Spezialisierung in Seedorf (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Niendorf bei Berkenthin
- Spezialisierung in Schürensöhlen
- Spezialisierung in Grambek
- Spezialisierung in Besenthal
- Spezialisierung in Kittlitz
- Spezialisierung in Kulpin
- Spezialisierung in Gülzow
- Spezialisierung in Groß Disnack
- Spezialisierung in Lanze
- Spezialisierung in Bliestorf
- Spezialisierung in Buchhorst
- Spezialisierung in Basthorst
- Spezialisierung in Talkau
- Spezialisierung in Nusse
- Spezialisierung in Borstorf
- Spezialisierung in Krüzen
- Spezialisierung in Kühsen
- Spezialisierung in Giesensdorf
- Spezialisierung in Bäk
- Spezialisierung in Walksfelde
- Spezialisierung in Lüchow
- Spezialisierung in Schnakenbek
- Spezialisierung in Langenlehsten
- Spezialisierung in Havekost
- Spezialisierung in Krummesse
- Spezialisierung in Geesthacht
- Spezialisierung in Witzeeze
- Spezialisierung in Krukow
- Spezialisierung in Lehmrade
- Spezialisierung in Schiphorst
- Spezialisierung in Buchholz (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Düchelsdorf
- Spezialisierung in Römnitz
- Spezialisierung in Börnsen
- Spezialisierung in Klein Zecher
- Spezialisierung in Dahmker
- Spezialisierung in Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Sandesneben
- Spezialisierung in Escheburg
- Spezialisierung in Poggensee
- Spezialisierung in Schmilau
- Spezialisierung in Kuddewörde
- Spezialisierung in Klein Pampau
- Spezialisierung in Mühlenrade
- Spezialisierung in Lütau
- Spezialisierung in Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Hollenbek
- Spezialisierung in Fitzen
- Spezialisierung in Rondeshagen
- Spezialisierung in Sierksrade
- Spezialisierung in Groß Sarau
- Spezialisierung in Hornbek
- Spezialisierung in Siebeneichen
- Spezialisierung in Salem
- Spezialisierung in Sterley
- Spezialisierung in Wangelau
- Spezialisierung in Göldenitz
- Spezialisierung in Wohltorf
- Spezialisierung in Grinau
- Spezialisierung in Mustin
- Spezialisierung in Klempau
- Spezialisierung in Klinkrade
- Spezialisierung in Göttin
- Spezialisierung in Alt Mölln
- Spezialisierung in Hamwarde
- Spezialisierung in Einhaus
- Spezialisierung in Hohenhorn
- Spezialisierung in Güster
- Spezialisierung in Woltersdorf
- Spezialisierung in Worth
- Spezialisierung in Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Dassendorf
- Spezialisierung in Brunstorf
- Spezialisierung in Kastorf
- Spezialisierung in Bröthen
- Spezialisierung in Pogeez
- Spezialisierung in Behlendorf
- Spezialisierung in Ritzerau
- Spezialisierung in Schretstaken
- Spezialisierung in Mechow
- Spezialisierung in Wentorf bei Hamburg
- Spezialisierung in Panten
- Spezialisierung in Albsfelde
- Spezialisierung in Steinhorst
- Spezialisierung in Horst (Lauenburg)