Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen beantragen

Urheber

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Teaser

Wenn Sie Informationen bei informationspflichtigen Stellen einsehen möchten, werden diese Ihnen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen zugänglich gemacht.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit aussagekräftiger Beschreibung der gewünschten Informationen.

Bearbeitungsdauer

  • 4 — 8 Woche(n)
    • Bei einem Anspruch oder einer Ablehnung des Antrags erhalten Sie mit Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bzw. bei komplexen Anfragen spätestens nach 2 Monaten eine Antwort.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Erneute Prüfung
  • Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.02.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein