Waffenschein beantragen
Verfahrensablauf
Sie müssen den Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt Ihnen den Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
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Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
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Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe haben (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte) beziehungsweise Ihr Arbeitgeber, wenn Sie die Waffe als Mitarbeitender eines Bewachungsunternehmens führen wollen.
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Sie müssen nachweisen, dass es für Sie notwendig ist, Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen (Bedürfnis).
Um Waffen in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, müssen Sie gegenüber der zuständigen Waffenbehörde einen glaubhaften Grund angeben. Als glaubhafter Grund wird in der Regel anerkannt, wenn- Ihr Leben in hohem Maße gefährdet ist.
- Sie Mitarbeitender eines Bewachungsunternehmens sind.
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Sie andere Gründe glaubhaft darlegen können, weshalb Sie Waffen in der Öffentlichkeit führen wollen.
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Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Als waffenrechtlich zuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden,- wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind und in den letzten 10 Jahren kein Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
- wenn nicht angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
- wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
- wenn Sie nicht wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
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Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.
Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn- Sie geschäftsunfähig sind.
- Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
- Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
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angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.
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Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie mit deren Umgang besitzen. Sie können mit einer Schusswaffe schießen und wissen, wie man eine Waffe in der Öffentlichkeit sicher bei sich trägt (Sachkunde).
Um Waffen in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, müssen Sie nachweisen, dass Sie damit auch geeignet umgehen können. Um die Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition zu bekommen, müssen Sie an einem entsprechenden Lehrgang teilnehmen. Der Lehrgang umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Am Ende des Lehrgangs legen Sie eine Prüfung vor einer autorisierten Prüfungskommission ab. Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie einen Nachweis, für welche Waffen und Munition Sie die Sachkunde erworben haben. Sie können die Sachkunde auch nur für die Waffen und Munition erlangen, die Sie erwerben und besitzen möchten
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Sie müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Personen- und Sachschäden pauschal in Höhe von 1 Million Euro abdeckt.
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Sie müssen die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen.
Sie müssen Waffen und Munition sicher aufbewahren. Das bedeutet generell, dass nur Sie als Berechtigter Zugriff auf Waffen und Munition haben dürfen. Bewahren Sie Ihre Waffen und Munition nicht sicher auf, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Geldbuße von bis zu 10.000 EUR verhängt werden kann. Zudem kann dadurch Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Zweifel gezogen und Ihnen die Waffenbesitzkarte und der Waffenschein entzogen werden.
Bei der Antragstellung müssen Sie sowohl Angaben zum Aufbewahrungsort machen als auch zum Behältnis, in dem Sie Waffen und Munition aufbewahren wollen. Die Anforderungen an die Aufbewahrung richten sich nach § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde. Grundsätzlich können Sie sich an folgenden Vorgaben orientieren:- Erlaubnispflichtige Munition müssen Sei in einem Stahlblechschrank/-behälter mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung aufbewahren.
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Um erlaubnispflichtige Langwaffen und Kurzwaffen aufzubewahren, benötigen Sie einen Waffenschrank. Welchen Waffenschrank Sie benötigen, richtet sich nach Anzahl und Art der Waffen und/oder Munition, die Sie erwerben und besitzen wollen.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 nach der Norm DIN/EN 1143-1 mit bis zu 200 Kilogramm Gewicht dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen, bis zu 5 Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 nach der Norm DIN/EN 1143-1 mit über 200 Kilogramm Gewicht dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad I nach der Norm DIN/EN 1143-1 dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
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Für den Ort, an dem Sie den Waffenschrank aufstellen dürfen, gelten grundsätzlich folgende Regelungen:
- Leben Sie mit einer anderen Person, die ebenfalls zum Waffenbesitz berechtigt ist, in einem gemeinsamen Haushalt dürfen Sie die Waffen in einem gemeinsamen Waffenschrank aufbewahren.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (sofern nicht gleichzeitig mitbeantragt)
- Nachweis eines Bedürfnisses (zum Beispiel Nachweis der Gefährdung Ihrer Person)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)
- Prüfungszeugnis der besonderen Sachkunde
- Nachweis zur Aufbewahrung (zum Beispiel Foto vom verschließbaren Behälter)
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Urheber
Spezielle Hinweise für Brunstorf, Buchholz (Herzogtum-Lauenburg), Kollow, Hornbek, Buchhorst, Römnitz, Hamwarde, Brunsmark, Groß Boden, Müssen, Sierksrade, Göttin, Göldenitz, Schiphorst, Düchelsdorf, Dahmker, Escheburg, Dassendorf, Seedorf (Herzogtum-Lauenburg), Duvensee, Schulendorf, Sterley, Klein Zecher, Mechow, Alt Mölln, Labenz, Basedow, Fitzen, Worth, Wiershop, Klein Pampau, Bliestorf, Albsfelde, Giesensdorf, Wangelau, Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg), Klinkrade, Walksfelde, Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse), Nusse, Gudow, Behlendorf, Möhnsen, Ziethen, Kühsen, Besenthal, Tramm, Bäk, Börnsen, Niendorf bei Berkenthin, Basthorst, Groß Grönau, Klempau, Mustin, Mölln, Koberg, Niendorf/Stecknitz, Schmilau, Ritzerau, Sandesneben, Schürensöhlen, Bröthen, Salem, Grove, Groß Disnack, Poggensee, Horst (Lauenburg), Lehmrade, Langenlehsten, Geesthacht, Wohltorf, Bälau, Kulpin, Aumühle, Hohenhorn, Krukow, Schretstaken, Groß Pampau, Groß Sarau, Juliusburg, Rondeshagen, Havekost, Pogeez, Stubben, Groß Schenkenberg, Krüzen, Güster, Witzeeze, Mühlenrade, Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg), Lankau, Dalldorf, Schönberg, Wentorf bei Hamburg, Grabau (Herzogtum-Lauenburg), Siebenbäumen, Borstorf, Panten, Hollenbek, Krummesse, Kröppelshagen-Fahrendorf, Siebeneichen, Lütau, Kasseburg, Kuddewörde, Berkenthin, Lauenburg/Elbe, Talkau, Steinhorst, Fredeburg, Lanze, Breitenfelde, Fuhlenhagen, Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg), Schnakenbek, Köthel (Herzogtum-Lauenburg), Kankelau, Grambek, Gülzow, Kittlitz, Grinau, Schwarzenbek, Linau, Roseburg, Kastorf, Lüchow, Sahms, Ratzeburg, Woltersdorf, Büchen, Sirksfelde, Einhaus:
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Spezialisierung in Brunstorf
- Spezialisierung in Buchholz (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Kollow
- Spezialisierung in Hornbek
- Spezialisierung in Buchhorst
- Spezialisierung in Römnitz
- Spezialisierung in Hamwarde
- Spezialisierung in Brunsmark
- Spezialisierung in Groß Boden
- Spezialisierung in Müssen
- Spezialisierung in Sierksrade
- Spezialisierung in Göttin
- Spezialisierung in Göldenitz
- Spezialisierung in Schiphorst
- Spezialisierung in Düchelsdorf
- Spezialisierung in Dahmker
- Spezialisierung in Escheburg
- Spezialisierung in Dassendorf
- Spezialisierung in Seedorf (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Duvensee
- Spezialisierung in Schulendorf
- Spezialisierung in Sterley
- Spezialisierung in Klein Zecher
- Spezialisierung in Mechow
- Spezialisierung in Alt Mölln
- Spezialisierung in Labenz
- Spezialisierung in Basedow
- Spezialisierung in Fitzen
- Spezialisierung in Worth
- Spezialisierung in Wiershop
- Spezialisierung in Klein Pampau
- Spezialisierung in Bliestorf
- Spezialisierung in Albsfelde
- Spezialisierung in Giesensdorf
- Spezialisierung in Wangelau
- Spezialisierung in Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Klinkrade
- Spezialisierung in Walksfelde
- Spezialisierung in Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse)
- Spezialisierung in Nusse
- Spezialisierung in Gudow
- Spezialisierung in Behlendorf
- Spezialisierung in Möhnsen
- Spezialisierung in Ziethen
- Spezialisierung in Kühsen
- Spezialisierung in Besenthal
- Spezialisierung in Tramm
- Spezialisierung in Bäk
- Spezialisierung in Börnsen
- Spezialisierung in Niendorf bei Berkenthin
- Spezialisierung in Basthorst
- Spezialisierung in Groß Grönau
- Spezialisierung in Klempau
- Spezialisierung in Mustin
- Spezialisierung in Mölln
- Spezialisierung in Koberg
- Spezialisierung in Niendorf/Stecknitz
- Spezialisierung in Schmilau
- Spezialisierung in Ritzerau
- Spezialisierung in Sandesneben
- Spezialisierung in Schürensöhlen
- Spezialisierung in Bröthen
- Spezialisierung in Salem
- Spezialisierung in Grove
- Spezialisierung in Groß Disnack
- Spezialisierung in Poggensee
- Spezialisierung in Horst (Lauenburg)
- Spezialisierung in Lehmrade
- Spezialisierung in Langenlehsten
- Spezialisierung in Geesthacht
- Spezialisierung in Wohltorf
- Spezialisierung in Bälau
- Spezialisierung in Kulpin
- Spezialisierung in Aumühle
- Spezialisierung in Hohenhorn
- Spezialisierung in Krukow
- Spezialisierung in Schretstaken
- Spezialisierung in Groß Pampau
- Spezialisierung in Groß Sarau
- Spezialisierung in Juliusburg
- Spezialisierung in Rondeshagen
- Spezialisierung in Havekost
- Spezialisierung in Pogeez
- Spezialisierung in Stubben
- Spezialisierung in Groß Schenkenberg
- Spezialisierung in Krüzen
- Spezialisierung in Güster
- Spezialisierung in Witzeeze
- Spezialisierung in Mühlenrade
- Spezialisierung in Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Lankau
- Spezialisierung in Dalldorf
- Spezialisierung in Schönberg
- Spezialisierung in Wentorf bei Hamburg
- Spezialisierung in Grabau (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Siebenbäumen
- Spezialisierung in Borstorf
- Spezialisierung in Panten
- Spezialisierung in Hollenbek
- Spezialisierung in Krummesse
- Spezialisierung in Kröppelshagen-Fahrendorf
- Spezialisierung in Siebeneichen
- Spezialisierung in Lütau
- Spezialisierung in Kasseburg
- Spezialisierung in Kuddewörde
- Spezialisierung in Berkenthin
- Spezialisierung in Lauenburg/Elbe
- Spezialisierung in Talkau
- Spezialisierung in Steinhorst
- Spezialisierung in Fredeburg
- Spezialisierung in Lanze
- Spezialisierung in Breitenfelde
- Spezialisierung in Fuhlenhagen
- Spezialisierung in Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Schnakenbek
- Spezialisierung in Köthel (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Kankelau
- Spezialisierung in Grambek
- Spezialisierung in Gülzow
- Spezialisierung in Kittlitz
- Spezialisierung in Grinau
- Spezialisierung in Schwarzenbek
- Spezialisierung in Linau
- Spezialisierung in Roseburg
- Spezialisierung in Kastorf
- Spezialisierung in Lüchow
- Spezialisierung in Sahms
- Spezialisierung in Ratzeburg
- Spezialisierung in Woltersdorf
- Spezialisierung in Büchen
- Spezialisierung in Sirksfelde
- Spezialisierung in Einhaus
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Formulare
Den Antrag auf einen kleinen Waffenschein können Sie hier (elektonischen Antragsassistent) stellen.