Anerkennung als Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Urheber

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.07.2021
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

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