Anerkennung als Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 20.07.2021
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein