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Standesamt

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Geburtsnamen wiederannehmen
[Nr.99083001011005 ]

Leistungsbeschreibung

Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:

Bei Kindern

  • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
  • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
  • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
  • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.

Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
  • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
  • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
  • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.

Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:

  • bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
  • bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
  • Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Gellert
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Standesamt
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-1600
Fax: +49 4152 13-465
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Krause
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Standesamt
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-1600
Fax: +49 4152 13-465
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Prawatke
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Standesamt
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-1600
Fax: +49 4152 13-465
E-Mail oder Kontaktformular

Herr Plaukowitsch
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Standesamt
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-1600
Fax: +49 4152 13-465
E-Mail oder Kontaktformular
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