Die Bundesstifung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" ist als ergänzende Hilfe für Frauen gedacht, die durch die Schwangerschaft in eine besondere Notlage geraten sind.
Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist die Tatsache, dass Sie mit Ihrem Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen.
Des weiteren können Sie Stiftungsmittel nur vor der Geburt eines Kindes beantragen.
Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Mittel aus der Stiftung haben, bringen Sie bitte untenstehende Unterlagen mit.
Im Übrigen können Sie für jedes Kind, das Sie bekommen, Stiftungsmittel beantragen.
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
Der Fachbereich Jugend, Familie, Schulen und Soziales im Kreis Herzogtum Lauenburg ist Träger und Vermittler sozialer Leistungen und Dienste.