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Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
[Nr.99110025007000 ]

Volltext

In Schleswig-Holstein ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.

Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (zum Beispiel Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).

Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Haltungsverbot erteilen.

Ansprechpunkt

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Frist

Der Antrag auf Ausnahme vom Haltungsverbot ist vor Beginn der Haltung an die zuständige Stelle zu richten.

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zum Thema Tierschutz und Tierhaltung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 / 704-0
Website Fax: / +49 4347 704-02
Telefon: / +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 / 704-02
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