In Schleswig-Holstein ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.
Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (zum Beispiel Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).
Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Haltungsverbot erteilen.
Der Antrag auf Ausnahme vom Haltungsverbot ist vor Beginn der Haltung an die zuständige Stelle zu richten.
Informationen zum Thema Tierschutz und Tierhaltung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".