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Hund: anmelden / abmelden

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Stadt Geesthacht anzumelden.

Nach Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Sollte die zugeteilte Hundesteuer abhanden kommen, ist der Verlust schriftlich anzuzeigen. Nach entrichteter Verwaltungsgebühr wird eine neue Hundesteuermarke ausgehändigt.

Formular Anmeldung:

Formular Abmeldung:

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Eveline Müller
Fachbereich Finanzen und Immobilien
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-272
Fax: +49 4152 13-459
E-Mail oder Kontaktformular
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