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Nutzung von Sportanlagen und Schulräumen

Kurzbeschreibung

Die Stadt Geesthacht verfügt über viele städtische Frei­sportanlagen sowie Turn- und Sporthallen der städtischen Schulen. Diese und auch die Unterrichtsräume der Schulen können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.

Näheres regelt die Ordnung über die Benutzung der Schulräume, Turn- und Sporthallen sowie der Sportplätze.

Nutzungsbedingungen

Sportvereine, Verbände oder sonstige Gruppen aus dem Stadt­bereich und den Umlandgemeinden können für sportliche, kulturelle und sonstige im öf­fentlichen Interesse liegende Veranstaltungen einen Antrag auf Nutzung unserer Sportanlagen oder Unterrichtsräume stellen. Dabei gilt, dass die Veranstaltung dem Charakter der Räume entsprechen muss und dadurch keine schulischen und sonstigen öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Hierbei haben die Belange der Schulen und ortsansässigen Vereine Vorrang.

Antragstellung

Der Antrag ist formlos und schriftlich bei dem Fachdienst Immobilien zu stellen. Erforderliche Mindestangaben sind das Datum, die Uhrzeit und der Zweck der Veranstaltung.

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Fachdienst Jugend, Sport und Kultur
Leitung: Frau Claudia Stenzaly
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-373
Fax: +49 4152 13-455
E-Mail oder Kontaktformular
N. N.
Fachdienst Jugend, Sport und Kultur
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-3732
Fax: +49 4152 13-396
E-Mail oder Kontaktformular
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