Hilfsnavigation
Stadtplanung & -entwicklung
© fotolia - rh2010 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

Landschaftsplanung

Landschaftsplanung ist die Anwendung eines Instruments, in dessen Mittelpunkt sich der Mensch und seine Bedürfnisse befinden und Vorschläge für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft gemacht werden. Sie befindet sich im Spannungsfeld zwischen Stadt- und Regionalplanung sowie ökologischen und ökonomischen Interessenslagen.

Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum (hier das Gebiet der Stadt Geesthacht) darzustellen und zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch in den Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können.

Landschaftsplanung ist vorsorgeorientiert und verfolgt einen ganzheitlichen, flächendeckenden Ansatz zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung und soweit erforderlich zur Wiederherstellung von Natur und Landschaft. Sie bezieht sich nicht nur auf „Landschaft” im umgangssprachlichen Sinne (freie Landschaft), sondern bindet auch Landschaftsteile wie Dörfer, Siedlungen, Städte und Industriegebiete in die Planungsarbeit mit ein.

Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die in den Naturschutzgesetzen des Bundes (BNatSchG) und des Landes (LNatSchG) formulierten Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für die Stadt (Landschaftsplan) zu konkretisieren.Die Aufgaben der Landschaftsplanung sind in § 11 des BNatSchG und in § 7 LNatSchG geregelt.

Für die Landschaftsplanung werden vom Fachdienst Stadtplanung Landschaftsplaner und Landschaftsarchitekten zur Unterstützung hinzugezogen.

Zum Seitenanfang (nach oben)