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Schmutzwasseranschluss
[Nr.99129001137000 ]

Leistungsbeschreibung

Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.

Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.

Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).

An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
  • an den zuständigen Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.

Rechtsgrundlage

  • § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz),
  • § 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)  i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Zuständig

Abwasserbetrieb Geesthacht
Mercatorstraße 14
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-1557
Telefon: +49 4152 13-1559
Telefon: +49 4152 13-1550
Fax: +49 4152 13-476
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