Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem geltenden Hebesatz ergibt die zu entrichtende Jahressteuer. Es gilt weiterhin für die Grundsteuer A der Hebesatz von 400 v.H.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Kalenderjahr 2011 - 310 v.H.
Kalenderjahr 2012 - 360 v.H.
Kalenderjahr 2016 - 390 v.H.
Kalenderjahr 2017 - 400 v.H.
Kalenderjahr 2019 - 425 v.H.