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Sozialhilfe beantragen
[Nr.99107009017000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen  der Grundsicherung im Alter und  Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:

  • Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
  • Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
  • Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
  • Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Rechtsgrundlage

§§ 41- 46 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Was sollte ich noch wissen?

Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Biermann
Fachdienst Soziales
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-233
Fax: +49 4152 13-467
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Bromund
Fachdienst Soziales
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-287
Fax: +49 4152 13-467
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Funk
Fachdienst Soziales
Markt 15
21502 Geesthacht
Fax: +49 4152 13-467
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Hamester
Fachdienst Soziales
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-425
Fax: +49 4152 13-467
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Hoppe
Fachdienst Soziales
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: 04152 13-422
Fax: 04152 13-467
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Lehmann
Fachdienst Soziales
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-237
Fax: +49 4152 13-467
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Neumann
Fachdienst Soziales
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-228
Fax: +49 4152 13-467
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