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Kulturförderung

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Kulturförderung

Kurzbeschreibung

In Geesthacht ansässige Kulturträger können Zuschüsse beantragen.

Die Förderung umfasst einen Basisbetrag. Zusätzlich können auch Einzelveranstaltungen gefördert werden.

Was beinhaltet die Förderung?

Der Basisbetrag wird Kulturträgern gewährt,

  • die über einen längeren Zeitraum in der offenen Kulturarbeit gearbeitet haben und
  • deren Zielsetzung und Aktivität auf eine Fortführung dieser Arbeit ausgerichtet ist.

Der Basisbetrag dient als Zuschuss zu den laufenden Kosten (ohne Bauinvestitionen).

Zu den laufenden Kosten zählen Ausgaben für z.B. Theaterrequisiten, Notenmaterial, Plakatwerbung, Raummieten für Proben, Versicherungen, Eintrittskarten und Dekorationsmaterial. 

Der Zuschuss beträgt 50 % der eingereichten Kosten, max. jedoch 3.000 €.  

Daneben sind auch Einzelveranstaltungen förderfähig,

  • die nach Art und Qualität geeignet sind, das kulturelle Angebot zu bereichern und
  • grundsätzlich innerhalb von Geesthacht stattfinden.

Der max. Zuschuss beträgt den nicht gedeckten Anteil bis zu einer Höhe von 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Einzelveranstaltung.  

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 7.000 € pro Kulturträger und Jahr.  

Desweiteren ist ein Jubiläumszuschuss möglich. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Kulturförderrichtlinien.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Zuschüsse sind die Kulturförderrichtlinien der Stadt Geesthacht.

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular
Website

Kontakt

Inken Ludwig
Fachdienst Jugend, Sport und Kultur
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-3733
Fax: +49 4152 13-396
E-Mail oder Kontaktformular
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