In Geesthacht ansässige Kulturträger können Zuschüsse beantragen.
Die Förderung umfasst einen Basisbetrag. Zusätzlich können auch Einzelveranstaltungen gefördert werden.
Der Basisbetrag wird Kulturträgern gewährt,
Der Basisbetrag dient als Zuschuss zu den laufenden Kosten (ohne Bauinvestitionen).
Zu den laufenden Kosten zählen Ausgaben für z.B. Theaterrequisiten, Notenmaterial, Plakatwerbung, Raummieten für Proben, Versicherungen, Eintrittskarten und Dekorationsmaterial.
Der Zuschuss beträgt 50 % der eingereichten Kosten, max. jedoch 3.000 €.
Daneben sind auch Einzelveranstaltungen förderfähig,
Der max. Zuschuss beträgt den nicht gedeckten Anteil bis zu einer Höhe von 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Einzelveranstaltung.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 7.000 € pro Kulturträger und Jahr.
Desweiteren ist ein Jubiläumszuschuss möglich. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Kulturförderrichtlinien.
Kulturförderrichtlinien der Stadt Geesthacht (PDF, 268 kB, 06.11.2024)