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Vergnügungssteuer

Leistungsbeschreibung

Die Vergnügungssteuer ist eine Aufwandssteuer, die von der Stadt Geesthacht auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) erhoben wird. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielgeräten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem das Spielgerät vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach der elektronisch gezählten Bruttokasse (Saldo 2). Diese wird dann mit dem kommunalen Steuersatz multipliziert. Dieser beträgt seit dem 01.07.2016 für im Stadtgebiet der Stadt Geesthacht aufgestellten Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 20 %. Bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit wird ein Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt.

Besteuerungssätze der Stadt Geesthacht

 

ab Kalenderjahr 2012 12 v.H.
ab 01.07.2015 15 v.H.
seit 01.07.2016 20 v.H.

Zuständig

Stadt Geesthacht (Rathaus)
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 130
Fax: +49 4152 13396
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Eveline Müller
Fachbereich Finanzen und Immobilien
Markt 15
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 13-272
Fax: +49 4152 13-459
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