Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen:
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister ausgestellt werden.
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.