Formen der Kindertagesbetreuung sind Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, gemeinschaftlich geführte Einrichtungen) und Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren).
Die verlässliche Betreuung der Kinder steht im Zentrum der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Kreise werden dabei durch ihre kreisangehörigen Gemeinden unterstützt.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Anmeldung selbst erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt beziehungsweise Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Die genannten zuständigen Stellen können Ihnen auch Auskunft zu Tagespflegepersonen (auch bekannt als "Tagesmutter") geben.
Weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung finden Sie auch auf den Internetseiten des Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).