Die Vereinten Nationen haben am 27. September 2015 die „ Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ mit den darin enthaltenen 17 Entwicklungszielen beschlossen, die insbesondere durch die kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollen. Mit der Agenda drückt die internationale Staatengemeinschaft ihre Überzeugung aus, dass sich die globalen Herausforderungen nur gemeinsam lösen lassen, und hat die Grundlage dafür geschaffen, weltweiten wirtschaftlichen Fortschritt im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde zu gestalten.
Die Agenda betont die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für die untereinander verbundenen Aspekte der Gerechtigkeit, der Nachhaltigkeit und der Entwicklung. Dabei sind mit der Aufnahme des so genannten „Stadtziels“ (Entwicklungsziel 11: „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“) die Städte und Gemeinden als zentrale Akteure einer nachhaltigen Entwicklung anerkannt worden.
Von den zahlreichen Handlungsfeldern der Agenda – zu den 17 Entwicklungszielen wurden insgesamt 169 Unterziele identifiziert – ist der faire Handel eines mit besonderem Symbolgehalt.
Fairer Handel ist nach der Definition der internationalen Dach- und Fachorganisationen des fairen Handels eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und nach mehr Gerechtigkeit im internationalen Handel strebt. Durch bessere Handelsbedingungen und die Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte Produzenten und Arbeiter – insbesondere in den Ländern des Südens – leistet der Faire Handel die einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung. Fairhandelsorganisationen sind aktiv damit beschäftigt, die Hersteller zu unterstützen, das Bewusstsein zu steigern und für Veränderungen bei den Regeln und dem Ausüben des konventionellen internationalen Handels zu kämpfen. Die strategische Absicht des fairen Handels besteht aus folgenden Punkten:
Für die Erlangung des im Rahmen der Fairtrade-Towns Kampagne verliehenen Titels einer Fairtrade-Town ist die Erfüllung von fünf Kriterien erforderlich:
Nach dem Ratsbeschluss, der die Teilnahme der Stadt Geesthacht an der Fairtrade-Towns-Kampagne auf den Weg brachte, folgte nunmehr die Gründung einer Steuerungsgruppe. Aufgabe der Gruppe ist es, als treibende Kraft die Fairtrade-Aktivitäten vor Ort zu vernetzen und zu koordinieren.
Ihre Mitgliederinnen und Mitglieder kommen aus den Bereichen der städtischen Verwaltung und Politik, der Wirtschaft, der Schulen, Kirchen und der Zivilgesellschaft. An der konstituierenden Sitzung nahmen teil:
Nach der Regelung einiger organisatorischer Fragen wurden inhaltliche Themen diskutiert. Dabei ging es um die Ausrichtung der Fairtrade-Aktivitäten Geesthachts in den Spannungsfeldern von fairem Handel, Regionalität und Ökologie bzw. wirtschaftlicher und ideeller Orientierung.
Als nächste weitere Schritte fasste die Gruppe die Ausrichtung einer Informationsveranstaltung in der zweiten Jahreshälfte sowie die Erfüllung der noch fehlenden Kriterien zur Erlangung des Titels einer Fairtrade-Town ins Auge. Dabei geht es um Fairtrade-Produkte in Geschäften, Gastronomiebetrieben und Schulen, um das Thema „Fairtrade in öffentlichen Einrichtungen“ sowie um Öffentlichkeitsarbeit zu den Fairtrade-Aktivitäten.
Auch wenn die baldestmögliche Erfüllung der Kriterien als Aufgabenstellung durch den Ratsbeschluss vorgegeben ist und tatkräftig in Angriff genommen wird, bestand Einigkeit, dass dies nur den Anfang einer weitergehenden Entwicklung darstellen soll.