Die Landesregierung hat am 16. Mai 2020 die neue Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Corona-BekämpfungsVO sieht weitgehende Lockerungen auch für gastronomische Betriebe vor. Bereits für die Entwurfsfassung der Corona-BekämpfungsVO hatte die Landesregierung einen Leitfaden veröffentlicht, der gastronomische Betriebe bei der Erstellung der notwendigen Hygienekonzepte unterstützen sollte, um rechtzeitig mit den Vorbereitungen für die Wiederöffnung der Betriebe beginnen zu können.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Hygienekonzepte, die Betreiber von Gaststätten vorlegen, weil sie mehr als 50 Personen bewirten wollen, müssen angezeigt werden.
Dies können Sie mit einem formlosen Hinweis unter Beifügung des Hygienekonzepts an die Kontaktadresse des Kreises Herzogtum Lauenburg senden.
Leitfaden Mindestanforderungen an Hygienekonzepte (PDF, 178 kB, 29.03.2024)
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards (PDF, 580 kB, 29.03.2024)
Exit-Strategie-Empfehlungen für Hotellerie und Gastronomie in Schleswig-Holstein (PDF, 753 kB, 29.03.2024)
Checkliste - Allgemeine Anforderungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr und bei Veranstaltungen (PDF, 358 kB, 29.03.2024)