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Coronavirus - Aktuelle Informationen Gastronomie

Die Landesregierung hat am 16. Mai 2020 die neue Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Corona-BekämpfungsVO sieht weitgehende Lockerungen auch für gastronomische Betriebe vor. Bereits für die Entwurfsfassung der Corona-BekämpfungsVO hatte die Landesregierung einen Leitfaden veröffentlicht, der gastronomische Betriebe bei der Erstellung der notwendigen Hygienekonzepte unterstützen sollte, um rechtzeitig mit den Vorbereitungen für die Wiederöffnung der Betriebe beginnen zu können. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Hygienekonzepte, die Betreiber von Gaststätten vorlegen, weil sie mehr als 50 Personen bewirten wollen, müssen angezeigt werden.

Dies können Sie mit einem formlosen Hinweis unter Beifügung des Hygienekonzepts an die Kontaktadresse des Kreises Herzogtum Lauenburg senden.

Kontakt

Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreisverwaltung
Postfach 1140
23909 Ratzeburg
Telefon: +49 4541 888-0
Fax: +49 4541 888-306
E-Mail oder Kontaktformular
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