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09.04.2015

Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015 aus Anlass der Veranstaltungen "Marktsonntage" der Wirtschaftlichen Vereinigung Geesthacht e.V

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

 

Die Stadtverordnung vom 17. Dezember 2014 wird aufgehoben.

 

 

                                                                                                        Stadtverordnung

über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015

                                 aus  Anlass der Veranstaltungen „Marktsonntage“ der Wirtschaftlichen Vereinigung Geesthacht e.V.

 

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) vom

29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243) i.V.m. § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November

2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 252) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Geesthacht verordnet:

 

§ 1

 

Die Verkaufsstellen in Geesthacht dürfen aus folgenden Anlässen wie folgt geöffnet sein:

 

Marktsonntag am Sonntag, 03. Mai 2015, von 13.00 bis 18.00 Uhr

Marktsonntag am Sonntag, 13. September 2015, von 13.00 bis 18.00 Uhr

Marktsonntag am Sonntag, 01. November 2015, von 13.00 bis 18.00 Uhr

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt am 03. Mai 2015 in Kraft und mit Ablauf des 01. November 2015 außer Kraft.

 

Geesthacht, den 30. März 2015

 

In Vertretung

Maren Marquardt
Erste Stadträtin

 

 

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