Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 05.12.2008 - sowie nach Vorlage bei der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 49.154.800 EUR
in der Ausgabe auf 49.154.800 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 21.873.800 EUR
in der Ausgabe auf 21.873.800 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 5.290.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 295,17 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 %
2. Gewerbesteuer 320 %
§ 4
1. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR. Die Zustimmung der Ratsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Ratsversammlung mindestens vierteljährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach Satz 1 zu berichten.
2. Haushaltsmittel, die mit einem Sperrvermerk versehen sind, gibt der zuständige Fachausschuss frei. Dies gilt nicht für Sperrvermerke nach § 9 Abs. 3 GemHVO.
3. Über Änderungen der Zweckbestimmung von Haushaltsmitteln innerhalb eines Haushaltsansatzes entscheidet der zuständige Fachausschuss.
§ 5
Für den Wirtschaftsplan Seniorenzentrum am Katzberg (Städtisches Alten- und Pflegeheim) werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 3.326.000 EUR
die Aufwendungen auf 3.556.000 EUR
der Jahresgewinn auf 0 EUR
der Jahresverlust auf 230.000 EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 1.139.400 EUR
die Ausgaben auf 1.139.400 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsmaßnahmen auf 200.000 EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 200.000 EUR
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung und die Anlagen liegen während der Öffnungszeiten des Rathauses im
3. Stock, Zimmer 307 zur Einsichtnahme aus.
Geesthacht, 12. Januar 2009
Ingo Fokken
Bürgermeister