Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

25.06.2015

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

Am Donnerstag, den 09.07.2015 um 18.00 Uhr, findet im Rathaus, Sitzungssaal 213, 2. Stock, Markt 15, 21502 Geesthacht, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke folgendem Bauleitplan statt:

Plangebiet:

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden: von den Flurstücken 1/426 und 1/425 der Flur 5, Gemarkung Besenhorst
Im Osten: von dem Flurstück 1/165 der Flur 5, Gemarkung Besenhorst
Im Süden: Am Schleusenkanal
Im Westen: von dem Flurstück 35 der Flur 5, Gemarkung Besenhorst



Zielsetzung:

Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 27.04.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes IX/ 10 1. Änderung „Gewerbegebiet am Schleusenkanal“ beschlossen. Mithilfe eines Modernisierungskonzeptes möchte der bestehende Discounter sein Unternehmenskonzept kundenfreundlicher und zukunftsorientierter gestalten. Um die heutigen Ansprüche eines modernen Discounters zu erhöhen und die Attraktivität zu steigern, bedarf es einer Mehrverkaufsfläche von 400 qm. Der derzeitig rechtskräftige Bebauungsplan Nr. IX/ 10 setzt eine maximale Verkaufsfläche von 1.000 qm fest. Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/ 10 soll Bauplanungsrecht für die Umsetzung des Modernisierungskonzeptes für den bestehenden Discounter geschaffen werden.

Geesthacht, den 25.06.2015

 

 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

Zum Seitenanfang (nach oben)