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12.03.2015

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches

Am Donnerstag, den 26.03.2015 um 18.00 Uhr, findet im Rathaus, Sitzungssaal 213, 2. Stock, Markt 15, 21502 Geesthacht, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke folgendem Bauleitplan statt:

Plangebiet:

Flurstücke nördlich der Jahnstraße, westlich des Heineweges, östlich sowie südlich des Steinbergs


Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 09.09.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan XII/ 12 „Grünhof Heineweg“ beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. XII/ 12 „Grünhof Heineweg“ soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Zielsetzung:

Ziel des Bebauungsplanes Nr. XII/ 12 ist die Nachverdichtung in den rückwärtigen Grundstücksbereichen.

Der Fachbereich Umwelt und Bauen, Fachdienst Stadtplanung, wird die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen vorstellen. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Geesthacht, den 12.03.2015

 

 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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