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24.05.2017

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches

Am Donnerstag, den 08.06.2017 um 18.00 Uhr, findet im Rathaus, Raum 100, 1. Stock, Markt 15, 21502 Geesthacht, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des folgendem Bauleitplan – Bebauungsplan Nr. II/3 - statt.

Plangebiet:

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt :

Im Norden : von dem Flurstück 8681 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht

Im Osten : durch die Geesthachter Straße

Im Süden : von dem Flurstück 27/22 der Flur 4, Gemarkung Besenhorst und der Straße „An der Post“

Im Westen : von den Flurstücken 27/1, 27/2, 27/18, 27/19, 27/20 der Flur 4, Gemarkung Besenhorst und 6367 der Flur 0, Gemarkung Geesthacht



Zielsetzung:

Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 14.06.2016 beschlossen, für das o.g. Gebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan II/3 „ Geesthachter Str.“ aufzustellen. Die Grundeigentümer haben sich dazu entschlossen das Grundstück einer zum größten Teil neuen Nutzung zuzuführen. Das Bauvorhaben soll in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden. Im ersten Bauabschnitt sollen ca. 57 Wohneinheiten im Servicewohnen zzgl. Büro und eine ambulant betreute Wohngemeinschaft entstehen. Zusätzlich ist eine Gewerbeeinheit für eine Arztpraxis oder ähnliches vorgesehen. Im zweiten Bauabschnitt ist der Neubau des bestehenden Discounters angedacht und es sollen weitere 20 Wohneinheiten im Servicewohnen realisiert werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Geesthacht, 29.05.2017

Olaf Schulze

Bürgermeister

 

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