Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

24.04.2015

Einwohnerfragestunde

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

 

 

Einwohnerfragestunde

 

Am Freitag, dem 08. Mai 2015, findet eine Ratsversammlung statt.

 

Jede Geesthachter Einwohnerin oder jeder Geesthachter Einwohner, die oder der das

14. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, eine Frage und eine Zusatzfrage zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Diese sind sachlich und möglichst kurz vorzutragen und in der Sitzung in Schriftform zu übergeben. Die Redezeit ist begrenzt.

 

Daneben sind schriftliche Anfragen möglich, die in der o. a. Sitzung beantwortet werden, sofern sie spätestens am 26. April 2015 eingegangen sind.

 

Ich weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass auch in den städtischen Fachausschüssen, sofern sie öffentlich tagen, Einwohnerfragestunden stattfinden.

Die vorstehend wiedergegebenen Regelungen gelten hier sinngemäß.

 

Geesthacht, 14. April 2015 

 

Samuel Walter Bauer
Bürgervorsteher

 

 

 

 

 

Zum Seitenanfang (nach oben)