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18.11.2011

Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes . IV/4 3. Änderung »Gewerbe Nord«

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes

Nr. IV/4 3. Änderung „Gewerbe Nord“

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. IV/4 3. Änderung „Gewerbe Nord“ der Stadt Geesthacht für das Gebiet : Gelände südlich der Stadtgrenze, westlich der B 404 (Gutenbergstraße), nordwestlich der Motorsportanlage, nördlich der Heidberge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.11.2011 den Bebauungsplan Nr. IV/4 3. Änderung der Stadt Geesthacht für das o.g. Gebiet, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. 

Der Bebauungsplan tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung (im öffentlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt) in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tage an im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, 4. Etage, Fachdienst Stadtplanung, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. 

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs.1 BauGB). 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung  und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist. 

Geesthacht, den 16.11.2011 

Dr. Volker Manow

Bürgermeister

 

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