Amtliche Bekanntmachung
über den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan V/16 „Finkenweg Nord“ sowie die Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses B-Plan V/15 „Finkenweg Nord“
Plangebiet:
Flächen (Flurstücksnummern 10830, 1875, 10876, 2139, 8160 und 11282) südlich der Wilhelm-Holert-Straße, westlich begrenzt durch den Hohenhorner Weg und östlich begrenzt durch den Finkenweg; südlich in Teilbereichen angrenzend an die nördliche Bebauungsgrenze des Sophie-Scholl-Rings sowie in Teilbereichen angrenzend an die nördliche Bebauungsgrenze des Zöllnersweges
Übersichtsplan:
Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 beschlossen, für das o.g. Plangebiet den Bebauungsplan Nr. V/16 „Finkenweg Nord“ aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde der alte Aufstellungsbeschluss zum B-Plan V/15 „Finkenweg Nord“ (2008), gleiches Plangebiet, aufgehoben; dies wird hiermit bekannt gemacht. Die Aufhebung und Neuaufstellung sind erforderlich, da sich die Zielsetzung verändert hat.
Ziel des Bebauungsplans Nr. V/16 „Finkenweg Nord“ ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit unterschiedlichsten Bebauungsmöglichkeiten für Einfamilien- und Doppelhäuser, für Hausgruppen/Reihenhäuser und für den Geschosswohnungsbau, verbunden mit einem ca. 25% Anteil der Wohnbauflächen für „besondere Nutzungen“ gemäß politischem Beschluss.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekanntgemacht.
Geesthacht, den 12. Mai 2016
Olaf Schulze
Bürgermeister