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08.10.2013

Anmeldung der Schulanfänger

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

                                                                                          Anmeldung der Schulanfänger


Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2007 bis 30.06.2008 geboren sind, werden zum 01. August 2014 schulpflichtig.
Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Dezember 2014 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen. Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten, werden gebeten sich rechtzeitig bei der zuständigen Grundschule zu melden.
Kinder, die infolge Krankheit oder körperlicher Schwächen mit dem Schulbesuch nicht beginnen können, sind ebenfalls meldepflichtig. Hier ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Körperlich und geistig behinderte Kinder, die in dem o.g. Zeitraum geboren sind, oder ältere Kinder, soweit sie die Schule noch nicht besuchen und vom Schulamt nicht beurlaubt sind, müssen ebenfalls angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.

Schulbezirk I
Grundschule Buntenskamp
Der Schulbezirk wird im Westen begrenzt durch die Wärderstraße, Dünenstraße, Grenzstraße, Bahnstraße, An der Post. Im Norden durch die Berliner Straße. Im Süden durch die Steinstraße, Am Hafen, Werftstraße und Elbuferstraße. Im Osten bildet das Gelände der Helios Klinik die Grenze. Der Schulbezirk umfasst die genannten und alle innerhalb dieses Bezirkes liegenden Straßen. Anmeldetermine: Montag 11. November bis Freitag 15. November 2013.

Schulbezirk II
Grundschule Silberberg
Der Schulbezirk wird im Westen begrenzt durch das Industriegebiet, Heuweg, Am Knollgraben, Hans-Mayer-Siedlung, Bauernvogtsweg. Im Norden durch die Heidberge. Im Osten bilden die Straßen Richtweg, Ostpreußenweg, Heideblöcken, Riesdahl und Rosenblöcken die Grenze. Im Süden die Straßen Gerstenblöcken, Gerstentwiete, Geesthachter Straße, Querstraße, Neuer Krug, Steglitzer Straße, Düneberger Straße und Am Schleusenkanal.
Der Schulbezirk umfasst die genannten und alle innerhalb dieses Bezirkes liegenden Straßen. Anmeldetermine: Montag 11. November bis Freitag 15. November 2013.

Schulbezirk III
Bertha-von-Suttner-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule in der Oberstadt
Der Schulbezirk wird im Westen begrenzt durch den Hohenhorner Weg und Marksweg.
Im Norden durch die Straßen Hinterer Heideweg, Sommerpostweg, Worther Weg. Im Süden durch den Dösselbuschberg, Schulweg, Am Ilensoll, Ilenweg, Schäferberg, Hoopmersgrund, Höchelsberg und die Amselstraße. Im Osten durch die Straßen Beim Schackendiek und dem Haferberg. Der Schulbezirk umfasst die genannten und alle innerhalb dieses Bezirkes liegenden Straßen sowie die Gemeinden Wiershop und Worth.
Anmeldetermine: Montag 11. November bis Freitag 15. November 2013.

Schulbezirk IV
Grundschule Waldschule
Der Schulbezirk umfasst die Ortsteile Grünhof-Tesperhude, Krümmel, die Heinrich-Jebens-Siedlung und das Gut Hasenthal.
Anmeldetermine: Montag 11. November bis Mittwoch 13. November 2013.

Alle Erziehungsberechtigten werden persönlich angeschrieben.

Laut Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2007 wählen die Eltern im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten aus dem vorhanden Angebot an Grundschulen oder Förderzentren eine Grundschule oder ein Förderzentrum ihrer Wahl aus. Kann die ausgewählte Schule wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in die für sie zuständige Grundschule oder das für sie zuständige Förderzentrum einzuschulen.
Zuständig ist eine Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet die zum Schulbesuch verpflichteten Kinder ihre Wohnung haben. Sind mehrere Schulen vorhanden, legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde die zuständigen Schulbezirke fest.


Geesthacht, den 01. Oktober 2013

 

 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

 

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