Amtliche Bekanntmachung
im Auftrage des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein:
Einwendungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich bei der oberen Fischereibehörde zu erheben (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Abteilung 3 Fischerei, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek