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23.03.2016

Amtliche Bekanntmachung

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

im Auftrage des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein:

Fischereigesetz Schleswig-Holstein

Formulierungsvorschlag

Fischschonbezirk Geesthacht

 

 

Einwendungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich bei der oberen Fischereibehörde zu erheben (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Abteilung 3 Fischerei, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek 

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