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23.05.2013

Amtliche Bekanntmachung zur Einwohnerfragestunde in der Ratsversammlung am 14. Juni 2013

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

Einwohnerfragestunde

Am Freitag, dem 14. Juni 2013, findet eine Ratsversammlung statt.

Jede Geesthachter Einwohnerin oder jeder Geesthachter Einwohner, die oder der das
14. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, eine Frage und eine Zusatzfrage zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Diese sind sachlich und möglichst kurz vorzutragen und in der Sitzung in Schriftform zu übergeben. Die Redezeit ist begrenzt.

Daneben sind schriftliche Anfragen möglich, die in der o. a. Sitzung beantwortet werden, sofern sie spätestens am 02.06.2013 eingegangen sind.

Ich weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass auch in den städtischen Fachausschüssen, sofern sie öffentlich tagen, Einwohnerfragestunden stattfinden.
Die vorstehend wiedergegebenen Regelungen gelten hier sinngemäß. 
 
Peter Groh
Bürgervorsteher

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