Amtliche Bekanntmachung
Am Freitag, dem 02. März 2012, findet eine Ratsversammlung statt.
Jede Geesthachter Einwohnerin oder jeder Geesthachter Einwohner, die oder der das
14. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, eine Frage und eine Zusatzfrage zu Beratungs-ge¬genständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vor¬schläge oder Anregungen zu unterbreiten. Diese sind sachlich und möglichst kurz vorzu-tra¬gen und in der Sitzung in Schriftform zu übergeben. Die Redezeit ist begrenzt.
Daneben sind schriftliche Anfragen möglich, die in der o. a. Sitzung beantwortet werden, sofern sie spätestens am 19.02.2012 eingegangen sind.
Ich weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass auch in den städtischen Fachausschüs¬sen, sofern sie öffentlich tagen, Einwohnerfragestunden stattfinden.
Die vorstehend wiedergegebenen Regelungen gelten hier sinngemäß.
Peter Groh
Bürgervorsteher