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13.11.2012

Amtliche Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren - Kohärenzsicherungsmaßnahme Borghorster Elbwiesen -

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

Die nachstehende Bekanntmachung erfolgt im Namen der Freien und Hansestadt Hamburg

                                                                                                 „Planfeststellungsverfahren 

                                                                       -Kohärenzsicherungsmaßnahme Borghorster Elbwiesen-

Der Plan betreffend die Zulassung der Kohärenzsicherungsmaßnahme Borghorster Elbwiesen, der die Wiederherstellung des Tideeinflusses der Elbe auf das Gebiet der Borghorster Elbwiesen beinhaltet, ist durch Beschluss der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Planfeststellungsbehörde, vom 09. November 2012 festgestellt worden.

Die Feststellung beruht auf §§ 67, 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz, WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG) und §§ 139 ff. Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LVwG). Den bekannten Betroffenen wird der Planfeststellungsbeschluss zugestellt.

Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 29. November 2012 bis 12. Dezember 2012 (jeweils einschließlich) zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bzw. Sprechzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausliegen:

1. Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Kundenservice, Wentorfer Straße 38 a, 21029 Hamburg, während der Servicezeiten des Kundenzentrums (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags, dienstags, mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr);

2. Amt Hohe Elbgeest, Rathaus Aumühle, Bauamt, Bismarckallee 21, 21521 Aumühle, während der Öffnungszeiten des Rathauses (montags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr);

3. Stadt Geesthacht, Rathaus, Fachdienst Umwelt, Markt 15, 21502 Geesthacht, während der Öffnungszeiten des Rathauses (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss auch gegenüber den der Planfeststellungsbehörde nicht bekannten Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 HmbVwVfG, § 141 Absatz 4 LVwG).


Hamburg, den 12. November 2012

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
als Planfeststellungsbehörde“

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