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03.12.2015

Amtliche Bekanntmachung des Seniorenzentrums Am Katzberg - Alten- u. Pflegeheim der Stadt Geesthacht über den Jahresabschluss 2014

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

des Seniorenzentrums Am Katzberg - Alten- und Pflegeheim der Stadt Geesthacht

 

über den Jahresabschluss 2014

Aufgrund des Kommunalprüfungsgesetzes (§ 14 Abs. 5)

wird folgendes bekannt gemacht:

 

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Wir haben den Jahresabschluss ‑ bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ‑ unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Seniorenzentrums am Katzberg - Städtisches Alten- und Pflegeheim -, Geesthacht, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Heimes i.S.d. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzung, den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Heimes liegen in der Verantwortung der Leitung des Heimes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Heimes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Heimes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Leitung des Heimes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

 

Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Heimes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass es für den Fortbestand des Seniorenzentrums am Katzberg erforderlich ist, dass die Ertragslage verbessert wird oder künftig entstehende Verluste durch die Stadt Geesthacht ausgeglichen werden.

 

Pinneberg, den 7. August 2015

                                                                                                   WIRTSCHAFTSRAT GMBH

                                                                                                   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

                                                                                                   Steuerberatungsgesellschaft

                                                                                                   Zweigniederlassung Pinneberg

 

                                                                                                               Dr. Henrik Bremer

                                                                                                                Wirtschaftsprüfer

 

 

2. Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde in der Sitzung in der Ratsversammlung vom 09.10.2015 in der geprüften Form und mit folgendem Jahresergebnis festgestellt:

 

Bilanzsumme:                                                    4.884.132,82 Euro

Erträge:                                                                3.104.219,85 Euro

Aufwendungen:                                                  3.514.828,30 Euro

Unterdeckung:                                                     - 410.608,45 Euro

 

 

3. Behandlung des Jahresergebnisses

 

Die Unterdeckung des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 410.608,45 Euro wird, da die Finanzplanung für die Folgejahre keine Gewinne erwarten lässt, als Verlustvortrag behandelt, der gemäß § 8 (6) der Eigenbetriebsverordnung des Landes Schleswig-Holstein in 2016 durch Haushaltsmittel der Stadt auszugleichen ist.

 

 

Der Jahresabschluss 2014 des Seniorenzentrums am Katzberg liegt 7 Tage lang, beginnend mit dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, öffentlich in der Verwaltung des Seniorenzentrums, J.-Ritter-Str. 49, 21502 Geesthacht, während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08.30 – 12.30 Uhr, Die. u. Do. 14.00 – 17.00 Uhr) aus.

 

 

Geesthacht, den 26.11.2015 

 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

 

 

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