Amtliche Bekanntmachung
Aufgrund des Kommunalprüfungsgesetzes (§ 14 Abs. 5) wird folgendes bekannt gemacht:
1. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
Die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Hamburg, Zweigniederlassung Kiel, hat unter dem Datum vom 15. April 2011 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfungsbehörde hat keine ergänzenden Feststellungen gemäß § 14 Absatz 4 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes getroffen.
2. Feststellung des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss wurde in der Sitzung in der Ratsversammlung vom 24.06.2011 in der geprüften Form und mit folgendem Jahresergebnis festgestellt:
Bilanzsumme 45.996.706,00 €
Erträge 5.969.869,33 €
Aufwendungen 5.517.759,03 €
Jahresgewinn 452.110,30 €
3. Behandlung des Jahresergebnisses:
Gemäß dem Beschluss der Ratsversammlung vom 24.06.2011 ist der sich nach der Verrechnung des Jahresgewinnes mit dem Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von 832.082,51 €, der Entnahme aus den Rücklagen (Neubewertungsrücklage) in Höhe von 34.082,27 € und der sich ergebende Verlust in Höhe von 345.889,94 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen 7 Tage lang, beginnend mit dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, öffentlich im Abwasserbetrieb der Stadt Geesthacht, Mercatorstraße 14, 21502 Geesthacht, Zimmer 105, während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr) aus.
Geesthacht, den 25.11.2011
Stadt Geesthacht
Der Bürgermeister
Dr. Volker Manow