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06.09.2019

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Widmungsverfügung

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung wird hiermit für die nachstehend aufgeführten Straßen und Wege, die sich im Eigentum der Stadt Geesthacht befinden bzw. für die der Eigentümer einer Widmung zugestimmt hat, die Widmung für den öffentlichen Verkehr verfügt.

Als Ortsstraßen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3a des Straßen und Wegegesetzes:

Teil aus Flurstück 751 (Bergedorfer Straße 19)

Der Gebrauch dieser Straßen und Wege ist jedermann im Rahmen der Widmung gestattet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Geesthacht, Fachdienst Verwaltung Umwelt und Bauen, Markt 15, 21500 Geesthacht, Zimmer 505, einzulegen.

 

Geesthacht, den 12. August 2019

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

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