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23.05.2019

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

über die Einwohnerfragestunde anlässlich der Sitzung der Ratsversammlung am 21. Juni 2019

Am Freitag, dem 22. März 2019, findet eine Ratsversammlung statt.

Jede Geesthachter Einwohnerin oder jeder Geesthachter Einwohner, die oder der das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, eine Frage und eine Zusatzfrage zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Diese sind sachlich und möglichst kurz vorzutragen und in der Sitzung in Schriftform zu übergeben. Die Redezeit ist begrenzt.

Daneben sind schriftliche Anfragen möglich, die in der o. a. Sitzung beantwortet werden, sofern sie spätestens am 10. Juni 2019 eingegangen sind.

Ich weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass auch in den städtischen Fachausschüssen, sofern sie öffentlich tagen, Einwohnerfragestunden stattfinden.
Die vorstehend wiedergegebenen Regelungen gelten hier sinngemäß.

Samuel Walter Bauer
Bürgervorsteher

Geesthacht, den 19. Mai 2019

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