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20.03.2019

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

über die Prüfung der Standsicherheit der Grabmäler auf den Friedhöfen der Stadt Geesthacht

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Geesthacht weist darauf hin, dass im März/April 2019 im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht die einmal jährlich durchzuführende Prüfung zur Standsicherheit aller Grabmäler auf den Friedhöfen der Stadt Geesthacht durchgeführt wird.

Die Prüfung erfolgt gem. den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät durch die Friedhofs-mitarbeiter.

Grabmale, welche nicht die erforderliche Standsicherheit aufweisen, werden mit einem Warnaufkleber versehen. Grabmale, welche akut umsturzgefährdet sind und somit für Friedhofsnutzer eine akute Gefahr darstellen, werden durch das Friedhofs-personal gesichert und weiträumig abgesperrt. Nötigenfalls erfolgt der sach- und fachgerechte Abbau des Grabmals.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten der Grabstätten nach den Vorschriften der zurzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Geesthacht für die Erhaltung und Wiederherstellung der Standsicherheit der Grabmäler verantwortlich sind. Die Nutzungsberechtigten haben aufgrund der angebrachten Warnhinweise unverzüglich die Standsicherheit des Grabmales wiederherzustellen und sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden. Nötigenfalls erfolgt eine schriftliche Aufforderung, sofern nach einer angemessenen Frist die Wiederherstellung der Standsicherheit nicht erfolgt ist. Sollte der Nutzungsberechtigte bei Gefahr im Verzuge nicht unverzüglich herangezogen werden können, so wird seitens der Friedhofsverwaltung ein Steinmetz mit der Beseitigung der Gefahr durch Abbau des Grabmales beauftragt.

Der Nutzungsberechtigte wird nachträglich schriftlich hierüber informiert und auf seine Kostenersatzpflicht hingewiesen.

 

Geesthacht, den 20. März 2019

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

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