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Amtliche Bekanntmachung:Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135 a- 135 c Baugesetzbuch (Kostenerstattungssatzung)
Anlage zu § 2 Absatz 3 der Satzung der Stadt Geesthacht zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c Baugesetzbuch - Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen
Geesthacht, den 03. Dezember 2018
Olaf Schulze
Bürgermeister