Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche - Einziehung Hallenstraße (Flurstück 4424)
Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat in seiner 2. Sitzung am 17.09.2018 beschlossen, die folgende Fläche für den öffentlichen Verkehr einzuziehen:
Die Einziehung soll nach § 8 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz Schleswig – Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung erfolgen.
Die Pläne der einzuziehenden Fläche liegen in der Zeit vom 11.Oktober 2018 bis zum 08. November 2018 im Zimmer 504 des Rathauses in Geesthacht, Markt 15, 21502 Geesthacht, während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.30 Uhr) für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht aus.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben die Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Die Einwendungen sind bis 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle, Stadt Geesthacht, Fachdienst Verwaltung, Umwelt und Bauen, Zimmer 504 des Rathauses, Markt 15, 21502 Geesthacht, zu erheben.
Bei der genannten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Geesthacht, den 27.09.2018
Olaf Schulze
Bürgermeister