Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

25.07.2018

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Aufstellungsbeschluss über die 2.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geesthacht „Photovoltaikanlage Pumpspeicherbecken“

Erweiterung der Plangebietsgrenze für den Bebauungsplan Nr. X/1 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geesthacht „Photovoltaikanlage Pumpspeicherbecken“

Plangebiet:

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden:      von dem Flurstück 2/5 der Flur 3, Gemarkung Hasenthal

Im Osten:        von dem Flurstück 3/10 der Flur 3, Gemarkung Hasenthal

Im Süden:       von den Flurstücken 2/1 und 2/3 der Flur 4, Gemarkung Hasenthal

Im Westen:     Auslaufbauwerk Pumpspeicherbecken


Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 10.07.2018 beschlossen, für das o.g. Plangebiet die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaikanlage Pumpspeicherbecken“ aufzustellen.

Gleichzeitig wurde im selben Ausschuss beschlossen, das Plangebiet des Bebauungsplanes

Nr. X/1 in der dargestellten Umrandung zu vergrößern.

Die Stadt Geesthacht hat die Zielsetzung regenerative Energiequellen zu unterstützen und zu fördern. Die Firma Vattenfall möchte im Bereich des Randes vom Pumpspeicherbecken eine Photovoltaikanlage errichten. Der geplante Bereich bietet ideale Voraussetzungen für die Nutzung der Sonnenenergie durch die Lage und Ausrichtung und hat eine Gesamtgröße von ca. 47.000 qm. Der Vorhabenträger möchte eine konzentrierte Installation der geplanten Photovoltaikanlage in Anspruch nehmen, um eine effiziente Nutzung der Sonnenenergie zu erreichen.

Der Aufstellungsbeschluss und die Plangebietserweiterung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht.



Geesthacht, den 18.07.2018

 

Dr. Georg Miebach
Erster Stadtrat

Zum Seitenanfang (nach oben)