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02.05.2018

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. I/34 »Westhafen II«

Plangebiet:

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:                  durch die Steinstraße (anteilig enthalten)

Im Osten:                   angrenzend an die Baustraße

Im Süden:                   übergehend in die Wasserflächen

Im Westen:                 durch die Flurstücke 9408, 12429 und 6808 (anteilig) Flur 0, Gemarkung Geesthacht.

Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 23. April 2018 beschlossen den Bebauungsplan Nr. I/34 „Westhafen II“ aufzustellen. Ziel der Planung ist die Ausweisung von weiteren Wohnbauflächen sowie die Realisierung einer öffentlichen Wegeverbindung im Hafenpromenadenbereich.

Hiermit die frühzeitige Unterrichtung über die Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 des BauGB bekanntgemacht.

Am Dienstag, den 15. Mai 2018 um 18.00 Uhr findet im Rathaus, Raum 213, 2. Stock, Markt 15, 21502 Geesthacht, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. I/34 „Westhafen II“ statt.

Geesthacht, den 02. Mai 2018

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

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