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20.03.2017

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

über die Aufhebung der Stadtverordnung vom 22. Dezember 2016 und das Inkrafttreten der Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 aus Anlass der Veranstaltungen "Marktsonntage" der Wirtschaftlichen Vereinigung Geesthacht e.V.

Die Stadtverordnung vom 22. Dezember 2016 wird aufgehoben.

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) vom 29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243) i.V.m. § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 252) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Geesthacht verordnet:

 

§ 1

Die Verkaufsstellen in Geesthacht dürfen aus folgenden Anlässen wie folgt geöffnet sein:

Marktsonntag am Sonntag, 26. März 2017, von 13.00 bis 18.00 Uhr

Marktsonntag am Sonntag, 07. Mai 2017, von 13.00 bis 18.00 Uhr

Marktsonntag am Sonntag, 24. September 2017, von 13.00 bis 18.00 Uhr

Marktsonntag am Sonntag, 12. November 2017, von 13.00 bis 18.00 Uhr

 

§ 2

Diese Verordnung tritt am 26. März 2017 in Kraft und mit Ablauf des 12. November 2017 außer Kraft.



Geesthacht, den 20. März 2017

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

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