Aufstellung des Bebauungsplans Nr. I/35 „Westhafen V“ - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Plangebiet
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch die Steinstraße (anteilig enthalten)
Im Osten: durch die Flurstücke 12528, 12526, 1524, 12522 und 12393 (anteilig enthalten)
Im Süden: übergehend in die Wasserflächen (Hafen)
Im Westen: durch die Flurstücke 2066 (anteilig enthalten), 12525, 12509 und 12393 (anteilig enthalten)
Übersichtsplan:
Der Ausschuss für Stadt- und Verkehrsplanung hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2020 beschlossen, für das o.g. Plangebiet den Bebauungsplan Nr. I/35 „Westhafen V“ aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen sowie die Fortführung einer öffentlichen Wegeverbindung im Hafenpromenadenbereich.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekanntgemacht.
Geesthacht, den 2. März 2020
Olaf Schulze
Bürgermeister