Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

02.03.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. I/35 „Westhafen V“ - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Plangebiet

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden:      durch die Steinstraße (anteilig enthalten)
Im Osten:        durch die Flurstücke 12528, 12526, 1524, 12522 und 12393 (anteilig enthalten)
Im Süden:       übergehend in die Wasserflächen (Hafen)
Im Westen:     durch die Flurstücke 2066 (anteilig enthalten), 12525, 12509 und 12393 (anteilig enthalten)

Übersichtsplan:

Der Ausschuss für Stadt- und Verkehrsplanung hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2020 beschlossen, für das o.g. Plangebiet den Bebauungsplan Nr. I/35 „Westhafen V“ aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen sowie die Fortführung einer öffentlichen Wegeverbindung im Hafenpromenadenbereich.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekanntgemacht.

 

Geesthacht, den 2. März 2020

 

Olaf Schulze

Bürgermeister

Zum Seitenanfang (nach oben)